Hinweise zur Förderung von Integrationsprojektenhttps://landeszentrum-mv.de/wp-content/uploads/2023/02/Bericht_1.png1920400Landeszentrum für Gleichstellung und Vereinbarkeit in M-VLandeszentrum für Gleichstellung und Vereinbarkeit in M-V//landeszentrum-mv.de/wp-content/uploads/2023/02/LZGV_EU_477x220.png
Durch die Förderung von Integrationsprojekten soll Langzeitarbeitslosen bzw. von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen der Zugang in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht und damit deren soziale Integration durch Erwerbsarbeit erreicht werden. Die Förderung von inklusiven Vorhaben für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund ist ebenfalls möglich.
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit (2023)