Hinweise zur Förderung von Integrationsprojekten
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Landeszentrum für Gleichstellung und Vereinbarkeit in M-V
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Durch die Förderung von Integrationsprojekten soll Langzeitarbeitslosen bzw. von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen der Zugang in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht und damit deren soziale Integration durch Erwerbsarbeit erreicht werden.
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