ESF Plus + Gleichstellung

Mecklenburg-Vorpommern wird in der Förderperiode 2021 bis 2027 von der Europäischen Union (EU) u.a. aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) gefördert.

Wie schon in der Vergangenheit beabsichtigt Mecklenburg-Vorpommern auch mit dem ESF+ zur weiteren Entwicklung von Wirtschaft und Beschäftigung und zur chancenorientierten und geschlechtergerechten Bewältigung der anstehenden Transformationen beizutragen.

MV in Europa

Der Einsatz des ESF+ ist nach den europäischen Verordnungen auf das politische Ziel 4 „Ein sozialeres Europa“ ausgerichtet und erfolgt unter Berücksichtigung von drei Querschnittszielen. Eines dieser Querschnittsziele ist die Gleichstellung der Geschlechter.

Der ESF+ fördert die Gleichstellung der Geschlechter durch die Fortführung der bewährten Doppelstrategie. Zum einen ist die integrierte Umsetzung des Grundsatzes der Gleichstellung in allen Handlungsfeldern und in allen Förderinstrumenten vorgesehen. Zum anderen sind im Rahmen eines spezifischen Ziels gleichstellungsspezifische Maßnahmen geplant.

Spezifische Ziele

Die ESF+-Förderung wird auf drei Handlungsfelder konzentriert, in denen sechs spezifische Ziele (SZ) der ESF+-Verordnung zum Einsatz kommen sollen:

  • Spezifisches Ziel c):

    Förderung einer ausgewogenen Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern, gleicher Arbeitsbedingungen sowie einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, unter anderem durch Zugang zu erschwinglicher Kinderbetreuung und zu Betreuungsleistungen für abhängige Personen

    Spezifisches Ziel d):

    Förderung der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel, Förderung eines aktiven und gesunden Alterns sowie einer gesunden und angemessenen Arbeitsumgebung, die Gesundheitsrisiken Rechnung trägt

    Spezifisches Ziel g):

    Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, bessere Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts, Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung der beruflichen Mobilität

  • Spezifisches Ziel f):

    Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung, sowie Erleichterung der Lernmobilität für alle und der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen.

  • Spezifisches Ziel h):

    Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen

    Spezifisches Ziel l):

    Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern

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